Hallo,
ich habe da nach einer Recherche mit Suchfunktion doch noch eine Verständnisfrage:
Folgendes Objekt: Ein Industriebau, erdgeschossig, mit einer Gesamtfläche von ca. 16.800 m?, ungeschützte Stahlkonstruktion. Der Bau besteht aus mehreren zusammengebauten Hallen mit unterschiedlichen Höhen mit offenen Verbindungen, alles F0.
Ein kleinerer Anbau (Bestand, 600 m?) soll nun etwas umgenutzt (Technikum) werden.
Will ich nun ein oder mehrere BBA bilden stellt sich nun die Frage der Ausführung dieser Trennwand. Wenn ich die IndBauRL und das hier im Forum bereits geschriebene richtig verstanden habe, muss diese Wand die gleiche Standsicherheit haben wie eine klassische BW, ebenso Überdachführung (0,5 m). Tabelle 8 hilft da nicht wirklich weiter, da z. B. für erf tF < 15 min eine F 30-A Wand genügen würde, die es aber wohl nicht in der geforderten Standsicherheit gibt.
Die Möglichkeit nach Tabelle 9 vorzugehen bringt im Zusammenhang mit der Trennwand auch nix, da diese explizit ausgenommen ist (7.6.2).
Mit anderen Worten und zugegeben etwas vereinfacht: Trennung von einzelnen BBA?s nur in BW-Qualität, Öffnungen könne nach Tabelle 8 (z. B: T 30) verschlossen werden.
Sehe ich das richtig?
Es stellt sich nun für mich auch die Frage, wann sollte denn ein BBA überhaupt sinniger Weise gebildet werden. Erst wenn ich mit der Gesamtfläche nicht mehr hinkomme oder wenn unterschiedliche Nutzungen vorliegen?
Gruß
Gerhard