Werte Kollegen, ich habe ein Interpretationsproblem:
Ist ein Windfang in einer Gaststätte ein notwendiger Flur, also feuerhemmend auszuführen?
Situation bestehende Gasstätte mit mehr als 60 Sitzplätze (ca.100) : Ein neuer 2. Rettungsweg führt in einen Arkadengang, und von dort ins freie, dazwischen soll ein Windfang eingebaut werden, der jedoch in den Gastraum hineinragt.
Verordnung über den Bau von Gast- und Beherbergungsstätten
(Gaststättenbauverordnung - GastBauV)
vom 13. April 1986
§ 10 Notwendige Flure
(2) Wände von notwendigen Fluren in Gebäuden mit mehr als einem Vollgeschoß sind mindestens feuerhemmend und in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen, in Gebäuden mit mehr als
fünf Vollgeschossen feuerbeständig herzustellen.