Autor: Schächer Lieber Kollege CS,
wer 1.500 l Diesel in eine Garage stellt, verliert die Baugenehmigung ("Nutzungsänderung") und seinen Versicherungsschutz. Und beides ist nicht lustig.
Gefahrstoffrückhaltung ist dann "kein Problem", wenn es sich um einen zugelassenen, doppelwandigen Tank oder ein Tank mit Wanne handelt. "Einfach so" kostet es berechtigterweise Bußgeld, Fische mögen es nicht, "kieloben" zu schimmen.
In Garagen, die größer als Kleingaragen sind, darf kein Brennstoff gelagert werden, in Kleingaragen 20 l Benzin und 100 oder 200 l Diesel. In Lagerhallen darf nach VdS Bestimmungen kein Fahrzeug stehen, wenn Halle oder fahrzeug versichert werden sollen. Man kann eine "Abstellfläche" mit Abständen oder feuerbeständigen Wänden kreieren (planen, bauen, dann einstellen), aber nicht "einfach so".
Tanks gehören doppelwandig u n t e r die Erde, da brennen sie auch nicht mit oder außerhalb des Gebäudes, da brennen sie zum Himmel stinkend aber nicht baugefährdend. Und so ganz locker aus der Hüfte schießt man sich meistens ins Knie ... bitte ordentlich planen udn nicht "einfach so" hinstellen. In einem abgemauerten Raum wäre das doch viel ungefährlicher, oder ?
Grüße Schächer