Bundesland: Nordrhein-Westfalen Autor: Nobs Hallo,
wir wohnen auf einem nicht mehr bewirtschaftetem Gut in zu Wohnungen ausgebauten Stallungen, was ja auch sehr schön ist. In unserem Trakt sind zwei Wohnungen nebeneinander, beide gehen über zwei Etagen. Unten trennen uns das Treppenhaus und gemauerte Wände von der Nachbarwohnung, oben ist allerdings nur eine doppelte Rigipswand als trennung zur Wohnung nebenan eingesetzt worden. Ist das aus Brandschutzrechtlichen Gründen zulässig? Und was ist mit Versicherung? Schon mal danke für eventuelle Antworten.
Nobs