Autor: stefan Hallo Forum,
ich nehme mal ein altes Thema wieder auf, denn ich habe ein ähnliches Problem:
Ein ausgedehntes Gebäude ist durch Gebäudefugen in drei Teile getrennt. Nach meinem statischen Verständnis zur Aufnahme von unterschiedlichen Setzungen und Temperaturdehnungen in der Bauzeit. Im Endzustand sollten die Bewegungen minimal sein.
Die Fugen in Decken und Wänden (alles F90) wurden in voller Fugenbreite dicht mit Mineralwolle ausgestopft, eine Sicherung gegen Herausfallen (Schienen etc.) ist vorhanden.
Das Bauordnungsamt fordert einen Nachweis, dass die Anforderungen bzgl. des Brandschutzes erfüllt werden.
Wer kann mir sagen, wo es dazu rechtswirksame Aussagen gibt?
(Ich weiß, dass es viele teure Lösungen mit ABZ gibt, aber es gab doch auch vor Erfindung des intumeszierenden Brandschutzcoatings schon Gebäudefugen...)