Autor: Gabriele Matthes Hallo Herr Koeppen,
danke für Ihr Statement. Was heißt Ermessensfrage? Kann/Darf man diese Festlegungen (Entscheidung in der Planungsphase im Rahmen Brandschutzkonzept?) der späteren Praxisnutzung anpassen und anders entscheiden? Wie ginge das oder wer darf das tun?
Tatsache ist, dass in mehreren Räumen gleiche Dinge parat gehalten werden müssen (Nachtstühle, Verbrauchsmaterialien - alles muss SCHNELL und möglichst nahe den Patientenzimmern bereitstehen). Wie kann ich sinnvoll -nicht nur autoritär- begründen, dass einer dieser ansonsten ähnlich brandlastigen Räume mit T30-Tür ausgestattet ist, die anderen nicht? Natürlich will ich nicht erreichen, dass wir sozusagen nachträglich einen Bedarf für selbstschließende Türen produzieren! Im Gegenteil. Aber wir wollen grundsätzlich für mehr Bewusstsein in Sachen Brandschutz werben - und da brauchen wir Akzeptanz und nicht allein das Durchdrücken von Festlegungen.
Ich weiß, dass viele Kliniken ähnliche Probleme haben. Standardraumplanungen sind aber wohl von den Veränderungen im Gesundheitswesen überholt worden...
Welche Möglichkeiten sehen Sie?
Grüße aus dem Norden
Gabriele Matthes