Hallo Stefan, das mit den Einbaubedingungen T 30 in F 90 Wände ist richtig. Es gibt aber keine baurechtliche Forderung zum Einbau von T 30 oder T 30 RS Türen in F 30 A oder B Wände. Wenn Ihr das dennoch machen wollt, weil Ihr doch einen besseren Schutz haben wollt, dann mach das doch. Das habe ich auch schon gemacht und das funktioniert auch. Was interesseirt Dich das, ob das dann eine Zulassung hat oder nicht, wenn es baurechtlich nirgendends gefordert ist. Das einzige ist, die Tür darf dann nicht als T 30 RS gekennezichnet sein, denn das wieder darf nur erfolgen, wenn die Einbaubedingungen stimmen.
Mir wollte man auch die Ohren lang ziehn, weil ich mal das gemacht hatte. Ich habe dann einfach beahuftet, dass das eine vollwandige, dicht schließende Tür ist und die ist ja wohl in F 30 Wänden erlaubt. Da haben die Beteiligten begriffen, welcher "Idiottie" sie bald aufgesessen wären.
Gruß Rainer Thieme aus Berlin