Hallo Forum,
mit der 2003 in Niedersachsen eingeführten Industriebauricht-linie gilt auch die Forderung nach Feuerwehrplänen. Bei Neubauten fordern wir diese auch von den jeweiligen Betreibern einer Halle ab. Was aber ist mit den Hallen bzw. Sonderbauten, die teilweise in den vierziger bis siebziger Jahren erstellt wurden? Gab es damals für Niedersachsen entsprechende Bestimmungen und das Abfordern der Pläne wurde verschlafen, oder existierte die Forderung nicht? Das Feuerwehrpläne Sinn machen und für den abwehrenden Brandschutz unentbehrlich sind möchte ich nicht diskutieren: die Betreiber rechnen mit spitzen Bleistift und versuchen wo es nur geht die Ausgaben zu minimieren. Daher wird mir und meinen Kollegen (Brandschutzplaner eines großen Industrieunternehmens) immer wieder die Frage gestellt, in welcher Vorschrift vor Einführung der Industriebaurichtlinie diese Forderung verankert war. Kann jemand helfen, den Gesetzestext ausfindig zu machen, damit wir auch Betreiber "alter" Bauwerke mit der Vorschrift überzeugen können?