Bundesland: Niedersachsen Autor: Frühholz In einem vorhandenen Fachwerkhaus ist nachträglich ein Treppenhaus mit einer Holztreppe (Holzwangen und Holztrittstufen)angebaut worden (1982).
Da eine Nutztungsänderung erfolgen soll muss diese Treppe, die das 1. OG erschließt nachgewiesenermaßen F 30 sein.
Unter welchen Bedingungen erfüllt eine solche Holztreppe die Anforderung an F 30?