Bundesland: Bundesweit Autor: Ehlert Hallo Kollegen,
An möglichen Brandüberschlagsbereichen sind G30-Verglasungen angeordnet. Ist eine öffenbare Ausführung irgendwie herstellbar? (reunigungstechnische Gründe)
Nach Zulassung micht! Die Fensteröffnungen sind kleiner als übliche Türabmessungen.
Gibt es einen plausiblen Grund warum z.B. in entsprechende große Öffnungen Stahl-Glas-Elemente T30 eingebaut werden können, wenn die Mindesttürmaße eingehalten sind, also theoretisch auch als Fensterelemente (Türschließer oder abschließbar?). Für eine Klärung wäre ich dankbar.
MfG Ehlert