Bundesland: Rheinland-Pfalz Autor: Steffen Pfeuffer Wir haben unsere 4-F-Tennishalle Bj.78 z.Zt.umfunktioniert zu einem Hallenspielplatz und Hochseilgarten (geschälte Holzstämme, Seilgänge, Top Rope, Hoch- bzw.Niedrigelemente, Stahlseilverspannungen,temporär auch Hüpfburgbetrieb (3 a 5/8/3m)und Sitzplatzbereich 120-180 Pers., weiterer Sitzplatz Gaststättenvorbau 60+40Pers. Kletterevents in der Regel 25-30 Pers.gruppe. An und für sich geringe Brandlasten.
Mit der Börde verhandeln wir zur Zeit die Auslegung der RWA-NRA-Klappen bez. der Fläche. 3% aus 2400qm VStättVO greift hier nur bedingt, da Halle im First sehr hoch und somit
2,50 rauchfrei sehr lang gewährleistet ist. Ausgänge alle 25m gegeben.
Geom.d.Halle ~37/66m, Traufhöhe 4,50, firsthöhe 11m, DN20grad.
Anstatt 12-16 Klappen Dachseits schwebt uns auch eine Lösung
mit großen senkrechten Klappen in den Giebelspitzen vor. Müssen diese MRA sein? (suche Hersteller) Vergleichsfälle in Deutschland sind rar.
Da ich auch planvorlageberecht.Bauing. in RLP bin (jedoch ohne BS-Zulassung) schenkt man meinen Ausführungen
wenig Gehör. Über die Sondernutzung lies sich jedoch m.E.was machen, denn die 16 Löcher im Dach tun nicht wirklich gut.
nette grüsse aus der pfalz, steffen pfeuffer