Bundesland: Hessen Autor: Henning Mansfelder Guten Tag Forum.
Wurde gerade von einem Bekannten zu einer GKL 5 etwas gefragt: Anforderung Flurwände im obersten Geschoss.
Gegeben: Sonderbau, GKL 5, Notwendiger Flur, oberstes Geschoß, keine Aufenthaltsräume darüber
in Zeile 8.1 lese ich folgendes:
"Wände, Umwehrungen von offenen Gängen" F30AB od. F30BA
Frage:
Bezieht sich das nun auf
Version 1: Wände von notw. Fluren und nur die Umwehrungen von offenen Gängen
oder
Version 2: Wände "und" Umwehrungen von offenen Gängen.
Mir hängt im Hinterkopf dauernd die Anfoderung von F30 an Flurwände.
Danke für Antworuten.
Gruß Henning