Hallo Jan -
meines Wissens gilt für den "Inhalt" von Verkaufsstätten, also alles, was keine Baustoffe (keine Bestandteile von baulichen Anlagen) sind, KEINERLEI Anforderung.
Sie können so viele Brandlasten hinstellen, wie Sie wollen.
(dafür haben die Bauteile Feuerwiderstand, gibt es Anforderungen an Rettungswege, Rauchabzug, wahrscheinlich BMA, evtl. Sprinkler.
Die Anforderungn richten sich übrigens nach der Fläche. Wenn Sie ´Großmarkt´ sagen, hat dieser bestimmt >2.000 qm Verkaufsfläche und fällt unter die Verkaufsstättenverordnung/ -richtlinie.
mfG
M. Koeppen