Hallo Herr Klügel,
es kommt darauf an, was die Anforderung an die zugehörige Trennwand und deren Abschottung ist. Das kann von Land zu Land unterschiedlich sein.
Beispiel: Trennwand F 90-AB, Abschottung S 90
Trennwand F 30 Bayern, Abschottung S 30
Trennwand F 30 NRW, Abschottung nichtbrennbar
Da ich mich in Sachsen nun nicht so genau auskenne, muss ich bei Ihrer Frage im Detail leider passen. Vielleicht weiß es ein andere Kollege aus diesem Forum.
Grundsätzlich würde ich es zudem so verstehen wollen, dass die Abschottungen zusätzlich zu den allgemeinen Abschottungsanforderungen immer nichtbrennbar sein müssen (also z. B. Weich- oder Hartschotts, aber kein Hilti-Schaum etc.).
Gruß
Alexander Vonhof