Hallo Forum,
Unter einem Dach durch eine ca. 2 m hohe Trennwand vom Stall getrennt wird ein Traktor abgestellt. Über der Wand ist eine ca. 2 m bis unter das Dach reichende Glasfaserverstärkte lichtdurchlässige brennbare Wellplatten vorhanden. Das ganze in Frankfurt am Main. Zum Stall ist in der Bau nicht mehr viel da. Ich hatte das alles als Stall gesehen und das mit unzulässiger Nutzung begründet. Dazu hatte ich verlangt den Stellplatz F 90 bis unter die Dachhaut abzutrennen.
Das wird nicht akzeptiert! Wie würden Sie das begründen?
Viele Grüße aus Berlin R. Thieme