Hallo Kollegen,
haufig findet man bei Läden in Gebäuden mittlerer Höhe vom EG ins 1.OG führende, offene Treppen zu weiteren Verkaufsräumen. Da die Läden nicht unter die Verkaufsstätten-Verordnung fallen, gilt hier auschließlich die BayBO. Dort finde ich aber keine passende Regelung. Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass diese häufig anzutreffende Situation nur über eine Abweichung genehmigbar ist, zumal in der Regel auch keine Ersatzmaßnahmen vorzufinden sind.
Gruß Günter Merkl