Hallo,
die Frage ist schon so alt das es notwendig wird Sie nicht länger warten zu lassen. Ich habe diese Frage leider erst heute entdeckt und finde es traurig das keiner der Kollegen darauf antwortet.
Es wird sich jedoch mit den spärlichen Angaben kaum ein Kollege wagen eine Antwort zu geben weil die Sache viel zu komplex ist. Um Ihnen einen echten rat zu geben braucht es mindestens eine Ortsbesichtigung und die Kenntnis des Mangelbscheides der Baubehörde. (Ich denke das es soetwas geben wird)
Grundsätzlich wird eine bauliche Anlage (Gebäude) immer als Einheit betrachtet werden. Wenn Brandschutzmaßnahmen zu treffen sind dann gilt das für das gesamte Gebäude.
Wenn das gebäude alt genug ist, hilft Ihnen ggf. die Denkmalbehörde. Ich warne aber davor die daraufhin anzusprechen. Auch ist es ggf. möglich eine Außentreppe als zweiten Fluchtweg anzubringen, das hat in manchen Fällen schon dazu gereicht dass dann keine weiteren Anforderungen mehr gestellt wurden. Aber wie zuvor Geschrieben, auch mir fehlt für eine klare Aussage die Ortskenntniss.
Sie können mich bei weiteren Fragen gern auch anrufen. 02365 942804
Mit freundlichem Gruß
Wolfgang Scharf