Hallo Herr Mignon,
Feuerwehreinsatzplänen sollten nach DIN 14095 und Flucht- und Rettungswegplänen nach BGV A8 erstellt werden.
Ob Pläne erstellt oder erlassen werden können sollten Sie mit den Behörden (Feuerwehr, Gewerbeaufsichtamt usw.) abklären, das so pauschl nicht zu sagen.
Immer hin geht er hier um die Rettung von Menschenleben.
Mit freundlichen Grüßen,
R. Nützl