Bundesland: Hessen Autor: Schmidt Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor kurzem ein Bestandsgebäude, Sonderbau, aus den 60 er Jahren brandschutztechnisch begangen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Treppenraumzugangstüren zwar aus Stahlblech und selbstschließend hergestellt sind aber leider keine Kennzeichnung also Zulassungsplakette tragen. Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob diese Türen im Rahmen des Bestandschutzes verbleiben können oder nicht. Natürlich vorausgesetzt, dass sie keine Beschädigungen aufweisen und Ihre Funktionalität (selbstschließend) gewährleistet ist.
Ab welchem Jahr wurden für Brandschutztüren im Rahmen der Bauordnung Zulassungen gefordert?