Autor: Blunck
Hallo,
eine Brandschutztür wird mit einer bauaufsichtlichen Zulassung verschickt bzw. verkauft. In dieser Zulassung ist die entsprechende Tür beschrieben.
In diesem Falle mit einer Brandschutzverglasung.Das Bauprodukt ist in dieser Bauart geprüft.
Die Tür ist mit entsprechendem Typenschild mit Hinweis auf die Zulassung versehen. Ein zusätzliches Typenschild für die Verglasung ist daher nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Blunck