Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Koeppen.
Mhhh... Die Turnhalle ist auf jeden Fall ein Sanierungsobjekt. Es ist eine
typische Einfelderhalle (15 m x 30 m - SH 15 x 30 E, Typenprojekt vom WBK Erfurt). Auf Bestandsschutz kann ich mich sicher nicht ausruhen, da die vorhandene VT-Falte runterkommt und neue, bombierte BSH-Träger drauf sollen. Viel mehr wird jedoch nicht verändert.
Wenn ich aber das Gebäude nicht im Sinne der MSchulBauR betrachten kann, welche Sonderbauvorschrift zieht dann? Turnhalle bzw. Schulsporthallen haben doch meiner Meinung nach keine eigene Sonderbauvorschrift...?
Ich will auf jeden Fall verhindern, dass mehr als 199 Leute das Teil als
Versammlungsstätte nutzen. Dies ist auch vom Bauherren so nicht vorgesehen.
Vielleicht ist es ratsam, mit dem zuständigen Prüfingenieur, das Konzept schon von vorherein abzustimmen. Nicht, dass man(n) sinnlos in eine Richtung rennt und die Anforderungen von Anfang an zu hoch einstuft.
Vielleicht können Sie mir hierzu Ihre Meinung sagen.
Vielen Dank im Voraus auf jeden Fall.
MfG
K. T.