Hallo Herr Engels,
laut der Bauordnung NRW kommt es darauf an, ob es sich um ein Gebäude geringer Höhe handelt oder nicht. Nur im ersteren Fall reicht eine F30-Decke. Wenn der Fußboden des obersten Aufenthaltsraum höher als 7 m über dem Gelände liegt, reicht F30 nicht, dann muss die Decke F90-AB (=feuerbeständig) sein.
Gruß Günter Merkl