Hallo Kollegen,
die Funktionstüchtigkeit der Entrauchung innenliegender Treppenräume ist scheinbar ein leidiges Thema und oft Auslösung von Diskussionen.
Die Rauchabzugsöffnung an der obersten Stelle ist ja eindeutig beschrieben, aber was ist mit der Zuluft? Darüber findet man keine Anforderungen. Ich gehe davon aus, dass die Entrauchung nur funktionieren kann, wenn auch eine Zuluft vorhanden ist. Wo soll sonst der Auftrieb herkommen? Und diese zulüft müsste an der unteren Stelle des Treppenraumes angeordnet sein. Da die Türen in der Regel rauchdicht sein müssen, reicht es nach meiner Auffassung nicht, wenn das kurzzeitige Öffnen zum Verlassen des Treppenraumes als Nachströmung angesehen wird.
Mich würde hier mal interessieren, wie die Auslegungen in verschiedenen Regionen aussieht bzw. wie Ihr es in der Praxis handhabt.