Bundesland: Niedersachsen Autor: Martin_K Liebe Kollegen,
Brandschutztüren in Altbauten (20 Jahre und älter) sollen mit Feststelleinrichtungen ausgrüstet werden. Unterlagen für diese "Schätzchen" sind nicht mehr vorhanden. Der Brandschutzprüfer fordert:"Die Feststellanlagen für diese Türen müssen bauaufsichtlich zugelassen sein."
Das kommt m.E. einem komletten Austausch der Türen gleich.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Türen an die vorhandene BMA anzuschließen?
MfG
Martin Kreimeier