Moin zusammen,
in der BGV A8 gibt es eine Formel für die Bemessung der Größe eines Zeichens. h=E/Z
h = Höhe des Sicherheitszeichens
E = Erkennungsweite
Z = Distanzfaktor
Der Distanzfaktor gilt für eine !!! beleuchtete !!! Zeichenfläche. Er beträgt für Verbots-, Warn- und Gebotszeichen Z = 40 und für Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen Z = 100.
Dann hab´ ich noch eine Symbole-Sammlung, in der zu den Erkennungweiten auf die DIN 4844 verwiesen wird. Die DIN liegt mir jedoch nicht vor. In dieser Symbole-Sammlung sind für Brandschutzzeichen beispielhaft folgende maximale Erkennungsweiten angegeben.
bis 2m Mindestgröße 12,5 x 12,5mm
bis 5m Mindestgröße 25 x 25mm
bis 10m Mindestgröße 50 x 50mm
bis 15m Mindestgröße 100 x 100mm
bis 20m Mindestgröße 150 x 150mm
bis 30m Mindestgröße 200 x 200mm
30m Mindestgröße 300 x 300mm
Soweit mal als Anregung. Aber bitte nicht festlegen auf diese Größen, dies sind Mindestmaße. Je nach Lage der Kennzeichnung können größere Abmessungen erforderlich werden.
Gruß Olaf