Hallo Stephan,
ich wäre dankbar, etwas über den Querunterstopfmörtel zu erfahren? Ist in diesem Zusammenhang auch ein Nachweis der Rauchdichtigkeit gegeben? Kann dieser Mörtel eine Ausführung nach DIN 4102-4, Pkt. 4.1.4.2 oder 4.8.4 (mit Stahlwinklen und Dämmlage) ersetzen. Ich blende mich hier auch so detailliert ein, weil eine hier schon mal aufgeworfene Frage andiskutiert wird (s. Archiv: Anschluss nichttragendes Mauerwerk). Ich erlaube mir den Neubau Flughafen München II nochmals anzusprechen. Dort sind, sicher von Fachleuten intensiv diskutiert, nahezu alle (nachträglichen, nichttragenden, kleinflächigen) F 90-Kalksandstein-Schachtwände mit Stahlwinkel nach DIN angeschlossen! - zumindest aber die Fuge mit Dämmlage (Schmelpunkt grösser 1000°C) und mit Silikon gesichert), nie wurde die obere Fuge vermörtelt.
Hier schweigen Prospekte und Fachleute der Ziegelindustrie, bei denen ich nachgefragt habe (auch wenn es nur um F 30 geht). Im Brandschutzatlas ist unter Kap. 6.7.1-B S. 25 auch ein klassifizierter, oben vermörtelter Ziegelschacht gezeigt.
Ist für die obere Fuge der Stumpfstoss zulässig, lässt sich dieser fach- und funktionsgerecht ausführen?
Mit freundlichen Grüssen
Ulrich Starzyk