Hallo,
ich versuche, das jetzt am zu verstehen.
Bei einer Nutzungseinheit von < 200 qm mit 40 Computerarbeitsplätzen bleibt ohne Berücksichtigung vorgeschriebener sanitärer Einrichtungen und dem Serverraum sowie Laufwegen eine Fläche von 5 qm je Arbeitsplatz.
Da ist ja ganz schön was los.....
Mal abgesehen davon stimme ich Herrn Fleischhauer zu.
Bei uns (NRW..) kann man vereinfacht sagen, dass es innerhalb von Nutzungseinheiten < 400 qm keine Anforderungen an einen solchen Raum gibt.
Das betrifft auch die Leitungen innerhalb der Installationskanäle, vorausgesetzt sie bleiben in dieser Nutzungseinheit. Sofern Geschoßdecken oder innerhalb eines Geschoßes Wände mit Anforderungen an eine Feuerwiderstandsdauer (z.B. Nutzungstrennwände evtl. F 30)durchdrungen werden sind die entsprechenden Abschottungsmaßnahmen gemäß Leitungsanlagenrichtlinie zu beachten.
Aus meiner Sicht ist das brandschutztechnisch so auch zu vertreten. Eine Anforderung innerhalb dieser Nutzungseinheit macht nicht viel Sinn.
Unabhängig von alle dem sollte der Betreiber den bereits angesprochenen notwendigen Schutz seiner Server berücksichtigen. Ich kann mir vorstellen, das ein Callcenter, welches wie beschrieben für Fremdfirmen arbeitet, keine Existenzgrundlage mehr hat wenn es für einen längern Zeitraum ausfällt.
Gruß
Wolfgang Cordier