Bundesland: Baden-Württemberg Autor: Horst Mang Ich plane auf einem Grundstück ein Bürogebäude und im rechten Winkel dazu im Abstand von 5m eine Lagerhalle. Wenn das Bürogebäude keinen Brandschutzanspruch erfüllt, muss die Giebelwand der Lagerhalle als Brandwand ausgebildet werden. Ändert sich dies wenn das Bürogebäude feuerhemmend ausgebildet wird? Spielen die Fensteröffnungen im Bürogebäude dabei eine Rolle?
Schon mal vielen Dank für ihre Hilfe.