Hallo J.Voigt,
die 0,90x1,20 (oder 1,20x0,90) gelten nur für Fenster, die als Rettungswege für Nutzungseinheiten dienen, welche nicht zu ebener Erde liegen.
Bei Ihrer Balkontür (sofern Sie diese als Rettungsweg überhaupt brauchen) sehe ich mit 0,79m li. Breite kein Problem, sofern Sie kein Pflegeheim, Krankenhaus, Versammlungsstätte, Arbeitsstätte, Schule, Kindergarten oder sonstige Sonernutzung betreiben, bzw. der Rettungsweg nicht für Rollstuhlbenutzer dienen soll.
mfG
M. Koeppen