Autor: Ernstl Sehr geehrter Herr Merkel,
In § 6 GaV steht jedoch nach dem Begriff "feuerhemmend" weiterhin der Halbsatz "...oder (!) aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,...".
Wenn die Garage komplett (dennn dies gilt auch für Wände) als Wellblechgarage ausgeführt würde, die nach 5 min in sich zusammenbricht, wäre dennoch die Anforderung der GaV erfüllt.
Oder...?
Insofern ist die Gav nicht sehr konsequent, wenn die Blechgarage zusammenfallen darf und die Holzgarage 30 min halten muss.
Gruß Ernstl