Hallo Andreas,
meines Erachtens passiert hier rein baurechtlich noch gar nichts, d.h.
- keine Umnutzung, kein Bauantrag
- keine Versammlungsstätte
- keine Gaststätte
eigentlich nur eine Nutzungseinheit.
Da ebenerdig und nur ein Raum, auch der eine Ausgang als Rettungsweg ausreichend.
Bin gespannt, was Fachkollegen sagen.
mfG
M.Koeppen