Hallo Herr Foster,
in welchem Zusammehang tauchen die Begriffe denn auf? Die Begriffe sind quasi übergeordnete Begriffe, ein Brandschutzgutachten kann z. B. ein Brandschutznachweis oder -konzept, ein Einzelgutachten über spezielle Fragen usw. sein. Und ein Brandschutzgutachter kann alles mögliche sein, z. B. zugelassen für bestimmte Fachgebiete (staatlich anerkannt, öffentl. bestellt und vereidigt uws.).
Die Feuerwehren erstellen im allgemeinen keine Brandschutzgutachten. Aber auch hier ist die Frage, um welchen Sachverhalt es sich handelt.
Gruß
Alexander Vonhof