Hallo Frau Stängle,
Gegenfrage: Was würden Sie sagen, wenn jemand durch Ihre Wohnung / Ihr Büro einen Fluchtweg - sprich zur jeder Tages- und Nachtzeit in Ihre Privatsphäre Zutritt - haben möchte.
Die Begeisterung wird sich sicherlich in Grenzen halten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der arme Mieter für diese Lösung einen Versicherungsschutz bekommen wird. Im Umkehrschluss wird die Versicherung sicherlich leistungsfrei sein, wenn der Mieter dies nicht als Gefahrenerhöhung gemeldet hat.
Das Thema wurde im übrigen schon mehrmals in diesem Forum behandelt:
z.B. Fluchtweg durch fremde Nutzungseinheit, Rettungsweg im Hotel etc.
(Einfach bei Suche eingeben)
Grüße
Stefan Satzger