Hallo Herr Frank,
JA, der Hinweis in der Baugenehmigung ist korrekt.
Vermutlich wird bei Ihnen das Problem nicht in der fb Trennwand und dem fh Ausbau des Daches gegen eine Beflammung von innen liegen, sondern in dem Abstand der Öffnungen, sprich Fenster, vom 2 m zu der Gebäudetrennwand ?
Mit freundlichen Grüßen
Harald Dietrich