Bundesland: Hessen Autor: Michael Diete Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage zur Breite von Fluchtwegen.
Mein Ladengeschäft ist über einen Treppenaufgang erreichbar, links Hauswand, rechts Geländer. Der Aufgang endet bei meiner Eingangstür. Die Breite des Aufgangs beträgt etwa 2m, die Länge ab Treppe bis zur Eingangstür ca. 5 m..
Linkerseits vom Geländer befindet sich ein weiteres Ladengeschäft. Die Inhaberin stellt Kleiderständer zwischen Geländer und ihr Geschäft, so dass meine Kunden um diese Ständer herumlaufen müssen, Der Durchgang beträgt ca. noch 1 m. Ist das ok? Und wo kann ich nachlesen wie diese Fluchtwege auszusehen haben und welche Breite sie haben müssen. Vielen Dank.