Bundesland: Bayern Autor: Margot Stängle Bei einer Feuerbeschau eines Bestandsbürogebaüdes von 1981,
wurde fetsgestellt, dass der 2. Rettungsweg über die Fenster
eines großen Innenhofes mit Aussenanlagen für Hubrettungsfahrzeuge nicht ausreichend ist. Die Aussenanlagen,Bäume sind aber mit dieser Auflage 1981 so genehmigt und von der LBK und Branddirektion so abgenommen worden. Für die Feuerwehr befahrbare Wege sind teilweise nur 3.00 m breit. Die Gebäude sind 3 - 6 Geschossig . Bis zu welcher Geschosshöhe kann alternativ angeleitert werden ? Was kann die Branddirektion maximal fordern ?