Autor: habeki Bei vorliegendem Sonderbau brauchen Brandwände erst nach 60 m angeordnet werden. Das Gebäude hat starke Außenwände. Würde ich die Außenmaße heranziehen komme ich auf 60.70 m, gehe ich auf die Achsmaße liege ich bei 60.00 m. Im ersteren Fall könnte man geneigt sein, einen Abweichungsantrag zu stellen. Nach meiner jetzigen Meinung, nachdem ich noch ein bißchen recherchiert habe, werden innere Brandwände mit dem Achsmaß vermaßt, Gebäudeabschlußwände mit dem Außenmaß.
Gruß habeki