Bundesland: Bayern Autor: Piet Armbruster Hallo Forum,
folgende Situation:
Reihenhausbebauung, 8 Häuser, EG+1. OG, Dachraum nicht zugänglich und nicht nutzbar (Höhe ca. 60 cm).
Kann man auf die Ausbildung einer Brandwand/"Brandwandersatzwand" im Dachbereich zwischen den einzelnen Häusern verzichten, wenn die Decke über dem 1.OG feuerhemmend und öffnungslos ausgeführt ist?
Wenn ja, was muß der Bauherr tun? Antrag auf Abweichung? SVBau? Abstimmung mit dem Nachbarn?
DAnke für die Antworten
Piet Armbruster