Hallo Habeki -
worauf wollen Sie hinaus?
Normalerweise stellt sich diese Frage gar nicht. Man geht einfach nach Schulbaurichtlinie vor. Eine Schule ist normalerweise eine Nutzungseinheit, d.h. man wird normalerweise keine Trennwände (F90) innerhalb der Schule anordnen.
Im Einzelfall, z.B. im Bestand, bei besonderen Grundrissen, oder wenn tatsächlich mehrere Nutzer da sind, kann/muß man evtl. unterteilen.
Auch kann es im Einzelfall sinnvoll sein, brandschutztechnische Nutzungseinheiten abzutrennen (obwohl alles eine gemeinsame Nutzung ist).
Vielleicht können Sie Ihren Sachverhalt konkret darstellen.
mfG
M. Koeppen