Bundesland: Bayern Autor: JKreienbrink Sehr geehrtes Forum,
was muss ich aus brandschutzrechtlicher Sicht beachten, wenn ich
1. einen Laubengang plane, der nur in einer Richtung an ein Treppenhaus angeschlossen ist? Der Laubengang erschließt nur zwei Wohneinheiten. Am Laubengang liegen Küchen, Windfänge und evtl. ein halbes Zimmer. Wie sieht es hier mit Brüstungshöhen aus?
2. eine Maisonettewohnung plane, die im 2. und 3. OG liegt und im 3. OG keinen Anschluss an ein Treppenhaus hat?
und
3. wenn ich das beides miteinander kombiniere?
Der zweite Rettungsweg funktioniert in allen Wohnungen und auch bei den Maisonettewohnungen jeweils in beiden Geschossen über Fenster bzw. Loggien.
Vielen Dank für Ihre Antworten im Voraus.
Julia Kreienbrink