Moin Hr. Führinger,
schau´n Sie doch mal in der Einbauanleitung nach, die gemäß ABZ mit jeder Feuerschutztür auszuliefern ist. In den Planungs- Einbau- und Wartungsanleitungen zu unseren Feuerschutztüren steht unter Wartung:
"Der Bauherr bzw. Betreiber ist für die Funktionstüchtigkeit der Feuerschutztür verantwortlich. Deshalb muss die Kontrolle der Tür einschließlich aller Zubehörteile einmal jährlich erfolgen. Folgendes ist zu beachten: Bei Feuerschutztüren, die mittels Feststellanlagen offen gehalten werden, muss die Kontrolle 1 mal monatlich erfolgen."
Gruß
Olaf