Hallo Kalli,
nun die Anforderungen und Bemessung von maschinellen Rauchabzugsanlagen (MRA) sind ja in der DIN 18232-5 geregelt.
Prinzipiell sind diese Anlagen wesentlich teuerer als NRA´s, da für den abzuführenden Volumenstrom recht ordentliche Ventilatoren mit entsprechender Stromversorgung eingesetzt werden müssen. Die Leistung der Ventilatoren ist von verschiedenen Faktoren (Bemessungsgruppe) abhänigig, siehe DIN.
Bei geringer Wärmefreisetzungsrate (bis 300 kW/m?, rechnerischer Nachweis nötig) können geringere Volumenströme zu Grunde gelegt werden.
Wenn was abgesaugt wird, muss auch was nachströmen, also Zuluftführungen, bodennah, die beim Einschalten der MRA wirksam werden, ...auch nicht immer ganz einfach zu realisieren.
Meines Wissen werden MRA´s in größflächigen Räumen mit mind. 3 m lichter Höhe, eingesetzt, wo eine NRA nicht möglich ist, z. B. wenn sich der Raum in einem Untergeschoss befindet. Oder aus irgend einem Grund der Einbau einer NRA nicht möglich ist.
Vorteile einer MRA gegenüber NRA sehe ich nicht wirklich.
Die MRA ist nicht zu verwechseln mit RDA-Systemen (Rauchschutz-Druck-Anlagen), die der Rauchfreihaltung von Rettungswegen in vertikaler und horizontaler Richtung dienen. Dazu zählen Treppenräume, Flure, Vorräume und Schleusen, Feuerwehraufzüge mit Vorrämen, Fluchttunnel usw. Siehe hierzu "Anwenderleitfaden für RDA" unter www.rda-arbeitskreis.de
Ich hoffe es hilft ihnen etwas weiter.
Viele Grüße aus dem Süden
Gerhard