Bundesland: Bayern Autor: Erwin Plenk Hallo Forum,
in einem Krankenhausflur soll ein Linol-Bodenbelag eingebaut werden. Gemäß Art.37(3) BayBO müssen Verkleidungen in notwendigen Fluren aus mindestens schwer entflammbaren Baustoffen bestehen. Die für B1 zugelassenen ´Linol-Korkment-Verbundbauplatten´ sind jedoch erst ab größeren Abnahmemengen erhältlich. Alternativ könnte der Linol-Belag auch bauseits auf die Korkmentplatte geklebt werden. Linol und Kleber entsprechen der Brandschutzklasse B1 (DIN 4102-1), für die Korkmentplatte und den erzeugten Gesamtaufbau besteht jedoch keine B1-Zulassung.
Meine Frage: Ist die alternative Ausführung zulässig, oder ist unter der baurechtlichen Bezeichnung ´Verkleidung´ immer der gesamtaufbau zu sehen? Welche Möglichkeiten bestehen?
Gruß E.Plenk