Eine Voraussetzung dafür, dass die Empore nicht als Geschoss gilt, ist das Verhältnis zwischen Bodenfläche der Empore zur freien Fläche vor der Empore zum Hauptraum, gemessen auf gleicher Höhe wie die Bodenfläche. Der Flächenanteil der Empore darf maximal 50 % der Gesamtfläche betragen. Wenn also die Empore 15 m² hat und die offene Fläche davor hat auch 15 m² oder mehr, dann gilt die Empore nicht als Geschoss und benötigt keinen zweiten Rettungsweg.
Wenn die Größenverhältnisse eingehalten werden, dann ist das okay. Mit der Angabe "ca. 30 qm" und "ca. 15 qm" lässt sich das aber nicht konkret feststellen. Das können auch 29 m² und 16 m² sein. Dann ist die Empore ein Geschoss mit allen Folgen.
Die Werte müssen also schon exakt ermittelt werden. Erst dann weiß man das Ergebnis.
Schöne Grüße
Alexander Vonhof