Nach meiner Lesart macht die EltBauV keine konkrete Aussage bzgl. Energiespeichern (Kapazität zwischen 20 kWh und 99 kWh) zu der Frage, ob und wenn ja welchen Abstand der Speicher von einem Gebäude haben muss:
Ist das als eigenes "Bauwerk" zu betrachten (Abstandsflächen)?
Darf er direkt an die Außenwand gestellt werden?
Gibt es Vorgaben für die Fassade der Außenwand?