Guten Tag Brandschutzgemeinde. Was bedeutet das für den Bestandsschutz?
Fassung (bis) GAV HE 2022:
§ 20 Abstellen von Kraftfahrzeugen in anderen Räumen als Garagen
(1) Kraftfahrzeuge dürfen in Treppenräumen, Fluren und Kellergängen nicht abgestellt werden.
(2) Kraftfahrzeuge dürfen in sonstigen Räumen, die keine Garagen sind, nur abgestellt werden, wenn
-das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 12 I beträgt,
-Kraftstoff außerhalb der Kraftstoffbehälter abgestellter Kraftfahrzeuge nicht aufbewahrt wird und
-keine Zündquelle und keine leicht entzündlichen Stoffe vorhanden sind
-Abtrennungen durch Türen zu Räumen mit Feuerstätten oder leicht entzündlichen Stoffen vorhanden sind,
-die abgestellten Kraftfahrzeuge Arbeitsmaschinen sind.
Fassung GAV HE 2024:
§ 20 Einbauten und technische Anlagen
(1) Einbauten, insbesondere Einrichtungen für mechanische Parksysteme, müssen in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Dies gilt nicht für die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Die Aufstellung und der Betrieb von Energiespeichersystemen ist in Mittel- und Großgaragen nicht zulässig. Dies gilt nicht für Energiespeichersysteme in Kraftfahrzeugen, Fahrrädern mit Elektromotorunterstützung und Elektrokleinstfahrzeugen sowie für Anlagen und Einrichtungen der Sicherheitsstromversorgung nach § 19. Der Einbau von Klima-, Lüftungs-, Kälte- und Abgasanlagen, die nicht der Garagennutzung dienen, ist in Garagen nicht zulässig.
(2) Leitungsanlagen, die nicht der Versorgung der Garage dienen, dürfen durch Garagen geführt werden, sofern sie Verkehrsflächen und Stellplätze nicht einschränken und gegen Vandalismus, Anprall und sonstige mechanische Beschädigungen geschützt werden. Satz 1 gilt nicht für Hoch- und Mittelspannungsleitungen und Rohrleitungen für brennbare Medien.
Soweit so gut.
Für zuvor genehmigte Garagen stellen die vielfältig eingebrachten Wärmetauscher dank Bestandsschutz erstmal kein Problem dar.
Wie sieht es denn bei der Erneuerung eines Wärmetauschers aus? Das ist unzweifelhaft eine wesentliche Änderung.
Muss (nur) die ANLAGE den aktuellen Gesetzen und Normen entsprechen oder
darf die nun wesentlich veränderte Anlage in der nach GAV vor 2024 genehmigte Garage nun gar nicht mehr eingebracht werden?
Dürfen in vor 2024 genehmigten Garagen noch Neugeräte installiert werden?
Ich denke mir meine Antwort und frage hier die Fachcommunity.
Beste Grüße
Marcus Michel