Hallo Franz,
siehe Art. 35 (1) S. 2 Nr. 2 BayBO:
"Satz 2 [also eine Feuerwiderstandsdauer] gilt [...] 2. nicht für Balkone [...]"
Soll heißen: An Balkon gibt es ohnehin keine Anforderungen, dann also auch nicht, wenn der 2. Rettungsweg drüberführt.
Gruß
Werner Müller