Guten Tag,
so steht´s auch nicht in der IndBauRL drin ... das ist der Textbaustein aus dem Kommentar zur IndBauRiLi .
TEXT ... aus dem aktuellen Praxiskommentar von Feuertrutz ...
ein Hauptgang im Industriebau..... muss grundsätzlich zwei Fluchtmöglichkeiten bieten, also in zwei Richtungen führen. Dies ist jedoch keine absolute Pflicht, sondern eine Soll-Vorgabe ??
Mir geht´s hier aber eher um die Meinungen der durchgängigen 2,00 m Hauptgangbreite . Der bestehende Hauptgang in oben genannter Halle hat zwei Fluchtmöglichkeiten. Einmal in den Sozialbereich durch die innere Brandwand mit Ruch und Feuerschutz-tür und ein weiteres Mal in das Freie durch eine Sektionaltoröffnung mit Tür. Auf dem Weg zur Tür in das Freie werden aber die 2,00 m Breite mehrfach nicht eingehalten. Bedeutet also nicht nur ein Verringerung wie bei Fluchttüren sondern schon mal auf 3 m Länge mit nur 1,20 m Breite. Das waren die Vorgaben vom betrieblichen Arbeitsschutz.
MFG