Frage zur Einordnung
Hallo zusammen,
folgender Fall:
Haus 1 mit 12 Gastbetten, eigenständiges Gebäude, bisher nicht als Beherbergungsstätte beurteilt.
Nun wird auf dem selben Grundstück ein Haus 2 neu hergestellt, ebenfalls nur 12 Gastbetten.
Der bereits geprüfte Brandschutznachweis soll unter Einbeziehung des Hauses 2 überarbeitet werden.
Handelt es sich nun neu um eine Beherbergungsstätte, da die einzelnstehenden Haus 1 und Haus 2 zusammen 24 also mehr als 12 Gastbetten haben? (ein Betrieb- eine Beherbergungsstätte; wäre hier meine Auffassung)
Oder darf man das ganze gebäudeweise betrachten, ohne, dass hier neu eine Beherbergungsstätte entsteht?
Freue mich auf die Antworten.
Danke!
Viele Grüße
JB