Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Arztpraxis, in der gelegentlich Kurznarkosen von 15 – 30 Minuten durchgeführt werden müssen und bei der der 2. Rettungsweg über Fenster führt.
Nutzungseinheit 180 m² im 1. Obergeschoss in NRW.
- Rettungsweg aus der Nutzungseinheit auf einen notwendigen Flur, von dort in den notwendigen Treppenraum, Länge von der hintersten Ecke der Arztpraxis bis zum notwendigen Treppenraum 25 m.
Brandmeldeanlage flächendeckend im ganzen Gebäude mit Aufschaltung bei der Feuerwehr.
- Rettungsweg über Fenster und Rettungsgerät der Feuerwehr.
Lösungsansatz:
Wenn es in der Praxis brennt, wird der Patient auf der Liege in den Treppenraum geschoben (das Treppenraumpodest ist ausreichend groß, ohne den Rettungsweg einzuengen).
Ist der Treppenraum nicht nutzbar, bleibt der narkotisierte Patient unter Betreuung in der Praxis, bis die Feuerwehr kommt.
Als Kompensation dient die Brandmeldeanlage.
Ist die Kompensation ausreichend?
MfG
V. Halb